Pilotprojekt „Body-Cams“
Seit längerem forderte die GdP Brandenburg eine klare gesetzliche Grundlage für den Einsatz von „Body-Cams“ – also Kameras, die im Einsatz am Körper getragen werden. Nun kommt Bewegung in die Sache: Nach Angaben des Innenministeriums wird das Gesetzgebungsverfahren für eine spezielle Befugnisnorm gestartet. Sobald das Gesetz vorliegt, soll ein Pilotprojekt zeigen, ob der Einsatz von „Body-Cams“ in Brandenburg sinnvoll und notwendig ist: Einsatzorte werden zunächst die Polizeiinspektionen Potsdam und Oberhavel sein. Die GdP bleibt allerdings bei ihrer Auffassung „Personal vor Technik!“. Außerdem müsse der Kamera-Einsatz eindeutig geregelt sein, „damit die Kolleginnen und Kollegen rechtssicher handeln, durch den Einsatz von neuer Technik nicht noch mehr belastet werden und selbst vor Überwachung geschützt sind“.
Quelle: Beamten-Magazin 02/2017
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