Neuer Vorschlag zu Altersgrenzen im Vollzugsdienst
Der Innenminister Brandenburgs, Dr. Dietmar Woidke, hat nach heftigem Protest seitens der
![]() |
Foto: digitalstock.de/A. Möller
Gewerkschaften ein neues Eckpunktepapier zur Frage der künftigen Regelung der Pensionsaltersgrenzen im Vollzugsbereich angekündigt und dieses in einem Mitarbeiterbrief den Beschäftigten der Polizei vorgestellt. Das Papier sieht vor, dass sich die Pensionsaltersgrenze im Polizeivollzugsdienst künftig nach der Laufbahn richtet. Während sie für Beamte in mittleren Dienst bei 62 Jahren und für Beamte im gehobenen Dienst bei 64 Jahren liegen soll, müssen Polizeivollzugsbeamte im höheren Dienst nach den derzeitigen Plänen bis zum 65. Lebensjahr arbeiten. Die GdP, die erst über die Medien von besagten Eckpunkten erfuhr, hat nun die Initiative für eine gewerkschaftliche Großdemonstration am 14.11. 2012 in Potsdam ergriffen. Auch die ver.di-Landesfachgruppe Feuerwehr kritisierte die Informationspolitik und will sich nicht mit der Erhöhung des Pensionseintrittsalters auf 62 Jahre abfinden.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2012
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland |