Begrenzung des Ausbildungsbereichs
Um den Nachwuchsbedarf in Grundschulen und der Sekundarstufe I zu erhöhen und die Auslastung der Referendariatsplätze sicher zu stellen, hat das brandenburgische Bildungsministerium per Rundschreiben die Möglichkeit eröffnet, dass LehramtskandidatInnen die schulpraktische Ausbildung auf den Bereich der Primarstufe oder der Sekundarstufe I begrenzen. „Die vorgeschlagenen Veränderungen sind sinnvoll und entsprechen unseren Forderungen“, erklärte dazu Brandenburgs GEW-Chef Fuchs. Es sei aber rechtlich bedenklich, dass die geltende Verordnung über den Vorbereitungsdienst durch ein schlichtes Anschreiben uminterpretiert werden solle. „Wir brauchen Rechtssicherheit“, so Fuchs.
Quelle: Beamten-Magazin 05/2014
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