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Meldung für Beamte und den öffentlichen Dienst in Brandenburg: DGB: Gesetz sichert öffentliche und bezahlbare Leistungen; 01/2012

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DGB: Gesetz sichert öffentliche und bezahlbare Leistungen

Mit einer Änderung der Brandenburger Kommunalverfassung hat die Landesregierung die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen erleichtert. Die Novelle erweitere den Handlungsspielraum kommunaler Unternehmen und sichere die öffentliche Daseinsvorsorge, lobte die DGB-Bezirksvorsitzende Doro Zinke. „Durch die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen können wichtige Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich und bezahlbar bleiben“, hob sie hervor. „Öffentliche Daseinsvorsorge kann sich nicht nur an wirtschaftlichen Interessen ausrichten, sie umfasst auch soziale und gesellschaftliche Erfordernisse“, betonte Zinke. „Das Gesetz bietet die Rahmenbedingungen dafür, dass die Brandenburger Kommunen und Gemeinden diesen Aufgaben nun wieder nachkommen können.“ Das Gesetz erlaubt ihnen, Unternehmen auch über das Gemeinde- oder Kreisgebiet hinaus zu betreiben. Kritik von Wirtschaftsverbänden und Kammern, die einen Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Wirtschaft befürchten, wies Zinke zurück: „Kommunale Unternehmen sind als Partner und nicht als Gegner der regionalen Wirtschaft aktiv.“ Die Verpflichtung bleibe bestehen, Aufgaben zu privatisieren, wenn private Anbieter sie wirtschaftlicher erfüllen.

Quelle: Beamten-Magazin 01/2012


 

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