Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG): § 44 Allgemeines

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Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG):

§ 44 Allgemeines

(1) Wird eine Beamtin oder ein Beamter durch einen Dienstunfall (§ 45) oder durch einen Einsatzunfall (§ 46) verletzt, wird Unfallfürsorge gewährt. Unfallfürsorge wird auch dem Kind einer Beamtin gewährt, das durch deren Dienstunfall während der Schwangerschaft unmittelbar geschädigt wurde. Dies gilt auch, wenn die Schädigung durch besondere Einwirkungen verursacht worden ist, die generell geeignet sind, bei der Mutter eine Erkrankung im Sinne des § 45 Absatz 3 zu verursachen.

(2) Die Unfallfürsorge umfasst

Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 50),
Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 51),
Heilverfahren (§§ 52, 53),
Unfallausgleich (§ 54),
Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 55 bis 58),
Unfallsterbegeld (§ 59),
Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 60 bis 62),
einmalige Unfallentschädigung (§ 63).
In den Fällen von Absatz 1 Satz 2 und 3 erhält das Kind der Beamtin als Unfallfürsorge Heilverfahren (§§ 52, 53), Unfallausgleich (§ 54) und Unterhaltsbeitrag (§ 58).


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