Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG): § 38 Waisengeld

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Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG):

§ 38 Waisengeld

(1) Kinder der Versorgungsurheberin oder des Versorgungsurhebers erhalten Waisengeld.

(2) Kein Waisengeld wird gewährt, wenn das Kindschaftsverhältnis durch Annahme als Kind begründet wurde und die Versorgungsurheberin oder der Versorgungsurheber in diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand war und die Altersgrenze nach § 45 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes erreicht hatte. In diesen Fällen kann ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Waisengeldes bewilligt werden.


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