Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG): § 28 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte

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Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG):

§ 28 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte

Einer Beamtin auf Lebenszeit, einem Beamten auf Lebenszeit, einer Beamtin auf Probe oder einem Beamten auf Probe, die oder der wegen Erreichens der Altersgrenze nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes entlassen ist oder wegen Dienstunfähigkeit nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Beamtenstatusgesetzes zu entlassen ist, kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag für jedes Jahr der Dauer ihres oder seines Dienstverhältnisses, längstens für fünf Jahre bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden.


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