Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG): § 15 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

 

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Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG):

§ 15 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

Die ruhegehaltfähige Dienstzeit nach § 14 erhöht sich um die Zeit, die eine Ruhestandsbeamtin oder ein Ruhestandsbeamter

in einer die Arbeitskraft voll beanspruchenden entgeltlichen Beschäftigung als Beamtin, Beamter, Richterin, Richter, Berufssoldatin, Berufssoldat, dienstordnungsmäßig Angestellte, dienstordnungsmäßig Angestellter oder in einem Amtsverhältnis im Sinne des § 14 Absatz 3 Nummer 2 und 3 zurückgelegt hat, ohne einen neuen Versorgungsanspruch zu erlangen,
in einer Tätigkeit im Sinne des § 14 Absatz 3 Nummer 4 zurückgelegt hat.

§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und 4 und Absatz 2 gilt entsprechend.


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