|
PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte im Land Brandenburg interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen |
>>>zur Übersicht der Laufbahnverordnung (LVO) des Landes Brandenburg
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung - LVO): § 11 Übertragung höher bewerteter Dienstposten
§ 11 Übertragung höher bewerteter Dienstposten
(1) Für einen Dienstposten mit höher bewerteter Funktion ist die Eignung in einer Erprobungszeit nachzuweisen. Die Erprobungszeit beträgt für Ämter der Besoldungsgruppen:
A 5 und A 6 mindestens drei Monate,
A 7 bis A 9 mindestens sechs Monate,
A 10 bis A 13 mindestens neun Monate,
A 14 bis A 16 und der Besoldungsordnung B mindestens ein Jahr.
(2) Die Erprobungszeit gilt als geleistet, soweit sich die Beamtin oder der Beamte in Tätigkeiten eines Dienstpostens mindestens gleicher Bewertung bewährt hat. Sie gilt auch als geleistet, wenn sich die Beamtin oder der Beamte während einer in öffentlichem oder dienstlichem Interesse liegenden Beurlaubung in Tätigkeiten bei einer öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, bei einem kommunalen Spitzenverband oder als wissenschaftliche Assistentin oder wissenschaftlicher Assistent oder Geschäftsführerin oder Geschäftsführer bei Fraktionen des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages bewährt hat und die ausgeübten Tätigkeiten nach Art und Schwierigkeit mindestens den Anforderungen des Dienstpostens mit höher bewerteter Funktion entsprochen haben.
(3) Die Erprobung kann, wenn die sonstigen Voraussetzungen nach dieser Verordnung erfüllt sind, im Rahmen der Probezeit stattfinden.
(4) Wenn die Eignung nicht festgestellt werden kann, ist von der dauerhaften Übertragung des Dienstpostens abzusehen oder die probeweise Übertragung zu widerrufen. Die Entscheidung soll spätestens nach Ablauf der doppelten Dauer der in Absatz 1 festgelegten Mindestzeiten getroffen werden.
|
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. in Brandenburg Sie haben Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Quartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland sowie den benachbarten Ländern Österreich, Schweiz oder Italien. Im Mittelpunkt stehen aber Gastgeber und Reisen rund um das Land Brandenburg mit dem bezauberndem Potsdam sowie dem legendären Schloss Sanssouci. Neben der Landeshauptstadt können Sie aber noch viel mehr erleben: Brandenburg bietet mit seinen Schlössern, Seen und Naturparks eine enorme landschaftliche und kulturelle Vielfalt. Brandenburger Mauerweg (Berliner Mauerweg). Baumkronenpfad in Beelitz-Heilstätten. Filmpark Babelsberg (dort wurde u.a. Nosferatu gedreht). Potsdam und Schloss Sanssouci Der Park und Schloss Sanssouci in Potsdam zählt mit seinen prachtvollen Bauten und barocken Gartenanlagen zu den weltberühmten Sehenswürdigkeiten. Spree und Spreewald Havelland Schloss Rheinsberg Uckermärkische Seen Unteres Odertal Genießen Sie die schönsten Regionen und Ausflugsziele im Land Brandenburg. |
Red 20231106