Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Land Brandenburg (Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung - EUrlDbV) - Übersicht -

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Auf Grund des § 77 Absatz 1 und 2 des Landesbeamtengesetzes vom 3. April 2009 (GVBl. I S. 26) verordnet die Landesregierung:

Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Land Brandenburg (Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung - EUrlDbV) - Übersicht -

vom 16. September 2009 (GVBl.II/09, [Nr. 30], S.618), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Januar 2021
(GVBl.II/21, [Nr. 5])

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich


Abschnitt 2
Erholungsurlaub

§ 2 Urlaubsdauer

§ 3 Erholungsurlaub jugendlicher Beamtinnen und Beamter

§ 4 Lage des Erholungsurlaubs in besonderen Fällen

§ 5 Zusatzurlaub für Schichtdienst

§ 6 Wartezeit

§ 7 Anrechnung früheren Erholungsurlaubs

§ 8 Ansparung des Erholungsurlaubs

§ 9 (aufgehoben)

§ 10 Verfall des Erholungsurlaubs

§ 10a Urlaubsabgeltung


Abschnitt 3
Dienstbefreiungen

§ 11 Dienstbefreiungen

§ 12 Dienstbefreiung für herausragende besondere Leistungen

§ 12a Dienstbefreiung als Ausgleich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes


Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften für Erholungsurlaub und Dienstbefreiung

§ 13 Antrag und Genehmigung von Erholungsurlaub und Dienstbefreiung

§ 14 Widerruf der Genehmigung von Erholungsurlaub und Dienstbefreiung und Verlegung des genehmigten Erholungsurlaubs

§ 15 Erkrankung


Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 16 Übergangsregelungen

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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Red 20231112

 

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