Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Innenminister Wilke und Finanzminister Crumbach zu Einigung bei Tarifverhandlungen Gewerkschaften und Arbeitgeber vereinbaren Entgelterhöhung um insgesamt 5,8 Prozent / Ergebnis wird auf Beamtinnen und Beamte im Land Brandenburg übertragen

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Innenminister Wilke und Finanzminister Crumbach zu Einigung bei Tarifverhandlungen

Gewerkschaften und Arbeitgeber vereinbaren Entgelterhöhung um insgesamt 5,8 Prozent / Ergebnis wird auf Beamtinnen und Beamte im Land Brandenburg übertragen

- Erschienen am14.02.2026
Innenminister René Wilke und Finanzminister Robert Crumbach haben das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder gewürdigt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten sich am Morgen auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Entgelte der Landesbeschäftigten werden in drei Schritten erhöht. Zum 1. April 2026 werden die Tabellenentgelte um 2,8 %, mindestens aber um 100 Euro angehoben. Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 1. März 2027 um 2,0 %. In einem letzten Schritt werden die Entgelte zum 1. Januar 2028 um 1,0 % angehoben. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 27 Monate bis zum 31. Januar 2028.

Innenminister Wilke: „Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Brandenburg garantieren gerade in schwierigen Phasen staatliche Zuverlässigkeit und sorgen für die nötige Stabilität. Das Tarifergebnis ist als Zeichen der Anerkennung für ihren Einsatz zu verstehen. Gleichzeitig bildet es angesichts der zahlreichen Herausforderungen den aktuell machbaren Kompromiss ab. Die punktuelle Angleichung der Arbeitsbedingungen des Tarifgebiets Ost an das Tarifgebiet West ist besonders erfreulich. Das Land Brandenburg hat sich hierfür die letzten Jahre verstärkt eingesetzt – es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Auch die zahlreichen Verbesserungen für unsere Nachwuchskräfte freuen mich.“

Finanzminister Crumbach: „Der Abschluss stellt eine große Herausforderung für das Land und seinen Haushalt dar. Er liegt an der Grenze des vertretbaren und zeigt deutlich die Wertschätzung der Landesregierung für die Beschäftigten. Besonders freut mich der Fortschritt bei der Angleichung zwischen West- und Ost.“

Der Tarifabschluss bedeutet für den Landeshaushalt nach ersten Berechnungen des Finanzministeriums eine Mehrbelastung in Höhe von 106,2 Millionen Euro in diesem Jahr und 225 Millionen Euro im kommenden Jahr. Für das Jahr 2028 ist mit einer weiteren Belastung von 293,7 Millionen Euro zu rechnen. Darin enthalten ist auch eine systemgerechte Übertragung auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich, nicht jedoch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung an die jüngste Verfassungsrechtsprechung zur Beamten- und Richterbesoldung.

Die lineare Entgelterhöhung ist angesichts der nach wie vor hohen Inflation mit gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie vor dem Hintergrund der notwendigen Gewinnung von Fachkräften essenziell.

Neben den Entgelterhöhungen wurden mit dem „Azubi-Paket“ unter anderem eine Anhebung der Ausbildungsgehälter um 60 Euro ab dem 1. April 2026, um weitere 60 Euro ab dem 1. März 2027 und um nochmals 30 Euro ab dem 1. Januar 2028 vereinbart. Daneben wurde die Übernahmeregelung für Auszubildende verlängert. Übernommene Auszubildende profitieren außerdem zukünftig von höheren Abschlussprämie von bis zu 500 Euro sowie einer verkürzten Stufenlaufzeit von nur sechs statt zwölf Monaten in der ersten Entgeltstufe.

Beschäftigte im Tarifgebiet-Ost profitieren ab dem 1. Januar 2027 wie im Tarifgebiet-West von einem gesteigerten Kündigungsschutz. Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, können nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.

Für den Abschluss eines Tarifvertrags für studentische Beschäftigte konnte keine Einigung erzielt werden. Das hatte die Landesregierung befürwortet. Gleichwohl wurde die Anhebung des Mindeststundenentgelts für studentische Beschäftigte auf 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026 und auf 15,90 Euro ab dem Sommersemester 2027 vereinbart. Auf dem Weg der Bemühungen der Brandenburger Hochschulen um „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ stellt dies einen weiteren Baustein dar.

Von dem erzielten Tarifabschluss profitieren rund 27.800 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Brandenburg inklusive der Beschäftigten an Hochschulen. Ferner hat die Landesregierung bereits im November 2025 zugesagt, den Tarifabschuss auf die rund 32.500 Beamtinnen und Beamten sowie die rund 20.100 Pensionärinnen und Pensionäre des Landes systemgerecht zu übertragen.

 

Quelle: Website des brandenburgischen Inninmisteriums 

 


 

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