Besoldung Brandenburg |
Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Brandenburg
Landesbeamtengesetz von Brandenburg:
§ 140 Übergangsregelung zum Verfahren bei Dienstunfähigkeit
Bei Beamten, bei denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes ein Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit bereits eingeleitet ist, wird das Verfahren nach § 113 des Landesbeamtengesetzes in der bis zum 8. April 2009 geltenden Fassung fortgeführt.